Sitzung des Ortsgemeinderates am 02. März 2021

Am 02.03.2021 hat der Ortsgemeinderat Reichenbach-Steegen in einer Videokonferenz folgende Beschlüsse gefasst:

Der Forstwirtschaftsplan 2021 wurde beschlossen. Der vorliegende Wirtschaftsplan enthält einen Finanzplan mit finanziellen Auswirkungen sowie einen Maßnahmenplan für die Holzernte. Der Leiter des Forstamtes Otterberg Markus Gatti sowie Revierförster Joachim Leßmeister trugen die Maßnahmen und Entwicklungen des Gemeindewaldes vor. Im Ergebnis schlagen sich die Klimaveränderungen und die extrem angespannte Situation auf dem Holzmarkt nieder. Der Finanzplan sieht Einnahmen in Höhe von 11.886,00 Euro und Ausgaben in Höhe von 32.399,00 Euro vor. Daraus ergibt sich ein planmäßiges Defizit von 20.513,00 Euro.

Die ehemals Kreissparkasse Kaiserslautern spendete 1.000 Euro für eine Sitzbank auf dem Spielplatz in der Ringstraße. Der Gemeinderat nahm die Spende formal an.

Die Inschriften am Ehrenmal in Steegen werden ausgebessert. Der Auftrag ging an einen Steinmetzbetrieb in Rodenbach. Die Maßnahme kostet rund 2.250,00 Euro.

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde über die Auswirkungen des Kita-Zukunftsgesetzes informiert. Das sind die zur Sitzung vorliegenden Informationen:

1.    Ergeben sich Änderungen im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung der Kindertagesstätte in Reichenbach-Steegen?

Mit Inkrafttreten des Kita-Gesetzes zum 01.07.2021 erfüllt die momentane Ausstattung der Kita Reichenbach-Steegen nicht die vorgegebene Mindestausstattung. Es fehlt u.a. an Räumen zur Einnahme des Mittagessens sowie an ausreichend Schlaf-/Ruhemöglichkeiten. Auch eine Erweiterung des Waschraums/Sanitärraums ist durch die Aufnahme von U2-Kindern notwendig. Finanzielle Zuschüsse sind hier voraussichtlich nur vom Landkreis zu erwarten. Das Land steuert keine Mittel zu, da auch keine neuen Plätze für Kinder geschaffen werden.

2.    Gibt es Auswirkungen auf den Personalschlüssel?

Momentan hat die Kita Reichenbach-Steegen einen Personalschlüssel von 8,33 Stellen. In einem Gespräch mit Kreis- und Landesjugendamt vom 11.02.2021 wurde unter Vorbehalt der Antragstellung der Betriebserlaubnis zum 01.07.2021, ein Personalschlüssel von 7,73 Stellen errechnet. Somit fallen 0,6 Stellenanteile zum 01.07.2021 weg.

 

3.    Wie wird zukünftig die Betreuung aussehen (zeitlicher Aspekt)?

Die Kita Reichenbach-Steegen wird ab dem 01.07.2021 täglich von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet sein. In einem Gespräch mit Kreis- und Landesjugendamt vom 11.02.2021 wurde mitgeteilt, dass für die Kita Reichenbach-Steegen, aufgrund des Bedarfs der Eltern, nur zwei Betreuungszeiten angeboten werden können.

Betreuungszeit 1: 7 Stunden Betreuung von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (ehemals Teilzeitplätze).

Betreuungszeit 2: 9,5 Stunden Betreuung von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr.

 Die Betriebserlaubnis wurde nun wie folgt beantragt:

 -       4 Plätze für U2-Kinder von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr (9,5 Stunden Betreuung),

-      18 Plätze für Ü2-Kinder von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (7 Stunden Betreuung),

-      30 Plätze für Ü2-Kinder von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr (9,5 Stunden Betreuung).

Mit der Entwicklung in der Bahnhofstraße muss sich der Rat nochmals befassen. Für das Projekt einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft sowie die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes wurde eine Bauvoranfrage gestellt, welche der Gemeinderat im Oktober 2020 zugestimmt hatte. Die zuständige Genehmigungsbehörde hatte in Gesprächen mit dem Ortsbürgermeister mündlich in Aussicht gestellt, dass die beiden Vorhaben ohne Erstellung eines Bebauungsplanes in der Bahnhofstraße möglich seien. In dem Bereich sind in den letzten drei Jahrzehnten fortlaufend Baugenehmigungen für verschiedene Gebäude erteilt worden. Nach interner Prüfung der Behörde, sind diese der Auffassung, dass die Projekte nun nur mit einem Bebauungsplan durchführbar sind. Wobei es im Nachgang für den Gewerbebetrieb eine Möglichkeit einer Bebauung ohne Bebauungsplan gäbe. Begründet wird dies damit, dass die Bahnhofstraße keine offiziell gewidmete Straße und so die gesicherte verkehrliche Erschließung der Vorhaben nicht gesichert sei. Die Verwaltung ist beauftragt, dem Gemeinderat die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich eines Bauleitverfahrens im Zusammenhang mit der rechtlichen Erschließung als Beratungsvorlage zu erarbeiten.

Der Gemeinderat hatte im Zuge des Flächennutzungsplanes beschlossen, unter anderem entlang der Römerstraße ein Baugebiet auszuweisen. Auf Antrag der Fraktion Unser Ort e.V. sollte geprüft werden, ob die Trinkwasserversorgung für das Gebiet gesichert sei. Die Werkverwaltung verwies in einer Stellungnahme darauf, dass eine Druckerhöhungsanlage für den Bereich erforderlich sei. Die Fraktion Unser Ort e.V. will geprüft haben, inwieweit diese Fläche im Zuge des Flächennutzungsplanes auf einer anderen Fläche im Dorf zugewiesen werden könnte. Grundsätzlich wird vor dem Kauf der Grundstücke eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt, in welcher alle Aufwendungen und Erträge dargestellt werden. In dieser werden unter anderem zusätzlich erforderliche Maßnahme mit eingerechnet.

Der Haushaltsplanentwurf 2021 wurde vorgestellt. Es sind Maßnahmen in der Kita-Lummerland, der Friedhöfe, der Breitbandversorgung, Straßenausbau und der Bauleitbereitstellung vorgesehen. Der Haushaltsplan wird in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten.

Im nichtöffentlichen Teil wurden Grundstücksangelegenheiten beraten.