Interessensbekundungsverfahren der Ortsgemeinde Reichenbach – Steegen zur Entwicklung des Gebietes „Bahnhofstraße“

Der Ortsgemeinderat Reichenbach – Steegen hat in seiner Sitzung am 23. Juni d.J. beschlossen, zur Entwicklung des Gebietes der „Bahnhofstraße“ ein öffentliches Interessenbekundungsverfahrens durchzuführen. Grundlage hierfür bildet der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet vom 26. Mai 2026.

Aktuell ist in diesem Bereich noch keine erstmalige Herstellung der Verkehrsanlage erfolgt, so dass es sich um einen „Außenbereich im Innenbereich“ handelt. Die Erteilung von Baugenehmigungen ist auf Grund der fehlenden Erschließung daher aktuell nicht möglich.

Die Ortsgemeinde Reichenbach – Steegen ist Eigentümerin der Flurstücke 67/21, 67/24, 67/26 und 67/27 mit einer Gesamtgröße von ca. 17.000 m². Davon ist eine Fläche von ca. 900 m² mit dem ehemaligen Raiffeisengebäude einschließlich Getreidesilo bebaut.

Zwischen dem zur Erweiterung anstehenden gemeindlichen Kindergarten und dem Raiffeisengebäude befindet sich eine Freifläche die zuvor den Endpunkt der Bahnstrecke Otterbach – Reichenbach-Steegen („Bachbahn“) bildete. Auf diesem ehemaligen Bahngelände können Belastungen des Bodens nicht ausgeschlossen werden. Ein umwelttechnischer Bericht dazu datiert aus dem Jahr 2009 und kann Interessenten zur Verfügung gestellt werden.

Begrenzt wird das Gelände einerseits durch den „Reichenbach“, andererseits durch die Bebauung der „Hauptstraße“, wobei das Gelände hier deutlich ansteigt. Auch existieren auf dieser Seite mehrere Gebäude die nur durch die „Bahnhofstraße“ erschlossen sind. Bei der „Bahnhofstraße“ handelt sich um eine durchlaufende Verbindung die an beiden Endpunkten auf die Ortsdurchfahrt der L 367 trifft. Aktuell wird die „Bahnhofstraße“ als Teil des Radweges Otterbach – Altenglan genutzt, diese Nutzung muss auch künftig erhalten bleiben.

Die Ortsgemeinde verfolgt bei dem Interessenbekundungsverfahren ausdrücklich ein „offenes Konzept“. Vorstellbar sind sowohl eine Wohnnutzung, eine Mischnutzung mit nichtstörenden Gewerbebetrieben als auch Gemeinschaftseinrichtungen z.B. für Senioren. Das Raiffeisengebäude kann von einem Investor erworben werden, dies ist

aber nicht zwingende Voraussetzung. Hier wäre auch ein Teilabriss zur Vergrößerung der neuzugestaltenden Fläche möglich. Alternativ gibt es Überlegungen der Ortsgemeinde zur Unterbringung des gemeindlichen Bauhofes in diesem Bereich.

Die Ortsgemeinde Reichenbach – Steegen bietet ein attraktives Wohnumfeld bei gleichzeitig günstiger Verkehrslage. Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind ebenso vorhanden wie gastronomische Betriebe und Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs. Der Kindergarten, die Grundschule und ein vielfältiges Vereinsleben runden das Ortsbild ab.

Für Fragen stehen die Ortsbürgermeisterin von Reichenbach – Steegen, Frau Kathrin Wolf (Kathrin.wolf-rst@outlook.de) sowie Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung Herr Matthias Bachmann (Telefon 06374 / 922 – 271, Matthias.Bachmann@vg-weilerbach.de) und Herr Marvin Metzger (Telefon 06374 / 922 – 276, Marvin.Metzger@vg-weilerbach.de) zur Verfügung.

Interessierte Investoren werden gebeten sich bis zum 15. August 2026 unter Mitteilung einer Konzeptidee bei der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach (Rummelstraße 15, 67685 Weilerbach) unter den o.g. E-Mailadressen zu melden. Die Ortsgemeinde Reichenbach - Steegen behält es sich vor, danach eingehende Interessenbekundungen vom weiteren Verfahren auszuschließen. Auf die Teilnahme am weiteren Verfahren besteht kein Rechtsanspruch.

Zugleich geht die Ortsgemeinde Reichenbach – Steegen davon aus, dass potenzielle Bewerber bereit und in der Lage sind, ihre finanzielle Bonität in geeigneter Art und Weise nachzuweisen.