Die Grundsteuerbescheide 2025 wurden verschickt. Der auf den Bescheiden vermerkte Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 465 v.H. entspricht nicht dem aus dem Vorjahr übernommenen und für 2025 beschlossenen Hebesatz von 515 v.H. Die Verwaltung bittet dies zu entschuldigen. Es werden zeitnah neue Bescheide verschickt.