Bericht aus der 3. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Reichenbach-Steegen am 04.11.2014

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig beschlossen, die Zahl der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss von 3 auf 6 Mitglieder anzuheben. Im Anschluss daran wählte der Ortsgemeinderat die neuen Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Stellvertreter.

Der Ortsgemeinderat änderte die Satzung über die Erhebung von Jahrmarktgebühren (Marktstandgelder) dahingehend, dass ab sofort keine Standgelder mehr erhoben werden und die Satzung aufgehoben wird.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Wohnungskataster und Fremdsprachenkataster aufzustellen, fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das vorhandene Flächenkataster unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Belange entsprechend erweitert und fortgeschrieben werden kann. Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Weilerbach soll eine Bekanntmachung veröffentlicht werden, in der Personen gesucht werden, die bereit sind Flüchtlinge aufzunehmen und ihre Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte die Festlegung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km in der Hauptstraße in Reichenbach-Steegen.

Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat:
Die Verwaltung wird beauftragt

  1. zu prüfen, welche Voraussetzungen erforderlich sind, um ein Lärmschutzkonzept an klassifizierten Straßen durchzuführen;
  2. punktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ort und Fußgängerüberquerungen zu überprüfen,
  3. Hinweise an entsprechenden Stellen auf schlechten Fahrbahnbelag an klassifizierten Straßen der Ortsgemeinde (L 367) zu geben;
  4. die Parksituation an klassifizierten Landesstraßen zu regeln sowie eine Verkehrszählung durchzuführen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Ortsgemeinderat im Rahmen der Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes eine Standortanalyse zur möglichen Ansiedlung eines Supermarktes durchzuführen. Weiter wurde im Baugebiet „Mühlweg“ ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Zu einem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen verweigert.